44 KLs 36/12•Landgericht Dortmund, 2012-10-04, 44 KLs 36/12
Landgericht Dortmund, 2012-10-04, 44 KLs 36/12
44 KLs 36/12Kantonsgericht04.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 44 KLs 36/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-04
Aktenzeichen: 44 KLs 36/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:1004.44KLS36.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 44. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird unter Freisprechung im Übrigen wegen unerlaubten Handelteibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
4 Jahren 6 Monaten
verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Betrag in Höhe von 5.640,00 € wird für verfallen erklärt.
In Höhe von 30.000,00 € wird der Verfall von Wertersatz angeordnet.
Angewendete Vorschriften:
§§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 53, 73, 73 a, 73 b StGB, 17 Abs. 2 BZRG.
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