Landgericht Dortmund, 2012-10-04, 44 KLs 36/12

44 KLs 36/12Kantonsgericht04.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 44 KLs 36/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-04

Aktenzeichen: 44 KLs 36/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:1004.44KLS36.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 44. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird unter Freisprechung im Übrigen wegen unerlaubten Handelteibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

4 Jahren 6 Monaten

verurteilt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Betrag in Höhe von 5.640,00 € wird für verfallen erklärt.

In Höhe von 30.000,00 € wird der Verfall von Wertersatz angeordnet.

Angewendete Vorschriften:

§§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 53, 73, 73 a, 73 b StGB, 17 Abs. 2 BZRG.

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