Landgericht Dortmund, 2012-10-10, 2 O 127/11

2 O 127/11Kantonsgericht10.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 127/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-10

Aktenzeichen: 2 O 127/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:1010.2O127.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.628,57 € (in Worten: sechstausendsechshundertachtundzwanzig 57/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.07.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 9/10 und die Beklagte 1/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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