4 S 3/12•Landgericht Dortmund, 2012-10-11, 4 S 3/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 S 3/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-11
Aktenzeichen: 4 S 3/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:1011.4S3.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: BGB § 249
Tenor
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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