2 O 220/12•Landgericht Dortmund, 2012-11-29, 2 O 220/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 220/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-29
Aktenzeichen: 2 O 220/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:1129.2O220.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.620,51 € (i. W.: elftausendsechshundertundzwanzig 51/100 Euro) sowie weitere 837,52 € außergerichtlicher Anwaltskosten jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.07.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 11.620,51 € die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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