8 O 73/12•Landgericht Dortmund, 2013-01-09, 8 O 73/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 73/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-09
Aktenzeichen: 8 O 73/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0109.8O73.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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