2 O 322/11•Landgericht Dortmund, 2013-01-16, 2 O 322/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 322/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-16
Aktenzeichen: 2 O 322/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0116.2O322.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 130.682,74 € (i.W.: einhundertdreißigtausendsechshundertzweiundachtzig 74/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.09.2011 sowie weitere 950,15 € (i.W.: neunhundertfünfzig 15/100 Euro) zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/4 und die Beklagte 3/4.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird bis zum 18.04.2012 auf 182.418,41 € und sodann auf 164.812,95 € festgesetzt.
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