Landgericht Dortmund, 2013-02-14, 37 Ks 2/11

37 Ks 2/11Kantonsgericht14.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 37 Ks 2/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-14

Aktenzeichen: 37 Ks 2/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0214.37KS2.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 37. große Strafkammer - Schwurgericht -

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von

11 Jahren und 8 Monaten

verurteilt.

Das unter Punkt 1.12 asservierte Messer sowie das unter Punkt 4.31 unter der Bezeichnung „Elektroschockgerät“ asservierte Elektroimpulsgerät werden eingezogen.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.

Angewandte Strafvorschriften:

§§ 212 Abs. 1, 74 StGB

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