Landgericht Dortmund, 2013-03-22, 3 O 7/13

3 O 7/13Kantonsgericht22.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 7/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-22

Aktenzeichen: 3 O 7/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0322.3O7.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner der Klägerin Auskunft zu erteilen über Name und Anschrift der Mitgesellschafter/Treugeber der E, Zug um Zug gegen Erstattung der hierfür erforderlichen Aufwendungen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner nach einem Streitwert in Höhe von 12.500,00 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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