3 O 102/13•Landgericht Dortmund, 2013-03-26, 3 O 102/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 102/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-26
Aktenzeichen: 3 O 102/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0326.3O102.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert in Höhe von
10.000 €.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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