Landgericht Dortmund, 2013-03-26, 3 O 102/13

3 O 102/13Kantonsgericht26.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 102/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-26

Aktenzeichen: 3 O 102/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0326.3O102.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert in Höhe von

10.000 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.