Landgericht Dortmund, 2013-04-04, 2 O 319/12

2 O 319/12Kantonsgericht04.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 319/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-04

Aktenzeichen: 2 O 319/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0404.2O319.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert

von 5.156,27 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils

vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte

zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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