Landgericht Dortmund, 2013-05-02, 2 O 340/12

2 O 340/12Kantonsgericht02.05.2013

Regest

Ein nach künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde durch Speiseaspiration ausgelöster Erstickungstod ist kein Unfalltod i.S.d. AUB

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 340/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-02

Aktenzeichen: 2 O 340/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0502.2O340.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

Ein nach künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde durch Speiseaspiration ausgelöster Erstickungstod ist kein Unfalltod i.S.d. AUB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 20.000,00 € die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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