12 O 292/12•Landgericht Dortmund, 2013-05-28, 12 O 292/12
Landgericht Dortmund, 2013-05-28, 12 O 292/12
12 O 292/12Kantonsgericht28.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 12 O 292/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-28
Aktenzeichen: 12 O 292/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0528.12O292.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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