Landgericht Dortmund, 2013-06-04, 1 S 282/12

1 S 282/12Kantonsgericht04.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 282/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-04

Aktenzeichen: 1 S 282/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0604.1S282.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 10.07.2012 zum Aktenzeichen 412 C 4319/12 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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