Landgericht Dortmund, 2013-06-13, 2 O 450/12

2 O 450/12Kantonsgericht13.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 450/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-13

Aktenzeichen: 2 O 450/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0613.2O450.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der bei der Beklagten unterhaltene Krankenversicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer: 450.146674028 unverändert fortbesteht.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 837,53 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.01.2013 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abwiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 12.360,18 € die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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