Landgericht Dortmund, 2013-06-25, 6 O 339/12

6 O 339/12Kantonsgericht25.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 6 O 339/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-25

Aktenzeichen: 6 O 339/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0625.6O339.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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