Landgericht Dortmund, 2013-08-30, 6 O 355/12

6 O 355/12Kantonsgericht30.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 6 O 355/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-30

Aktenzeichen: 6 O 355/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0830.6O355.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils zur Vollstreckung gestellten Betrages vorläufig vollstreckbar .

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