Landgericht Dortmund, 2013-09-05, 18 O 504/03 AktE

18 O 504/03 AktEKantonsgericht05.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 504/03 AktE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-05

Aktenzeichen: 18 O 504/03 AktE

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0905.18O504.03AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilkammer (IV. Kammer für Handelssachen)

Tenor

Die Anträge der Antragsteller zu 6) (N7 GmbH) und 16) (L2) werden als unzulässig zurückgewiesen.

Im Übrigen werden die Anträge als unbegründet zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten - einschließlich der Auslagen und der Vergütung des gemeinsamen Vertreters - werden der Antragsgegnerin auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 200.000 € festgesetzt.

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