18 O 504/03 AktE•Landgericht Dortmund, 2013-09-05, 18 O 504/03 AktE
Landgericht Dortmund, 2013-09-05, 18 O 504/03 AktE
18 O 504/03 AktEKantonsgericht05.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 18 O 504/03 AktE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-05
Aktenzeichen: 18 O 504/03 AktE
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0905.18O504.03AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilkammer (IV. Kammer für Handelssachen)
Tenor
Die Anträge der Antragsteller zu 6) (N7 GmbH) und 16) (L2) werden als unzulässig zurückgewiesen.
Im Übrigen werden die Anträge als unbegründet zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten - einschließlich der Auslagen und der Vergütung des gemeinsamen Vertreters - werden der Antragsgegnerin auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 200.000 € festgesetzt.
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