Landgericht Dortmund, 2013-09-05, 2 O 189/12

2 O 189/12Kantonsgericht05.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 189/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-05

Aktenzeichen: 2 O 189/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0905.2O189.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 47.626,07 € (i. W. siebenundvierzigtausendsechshundertsechsundzwanzig 07/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von bis zu 50.000,00 € die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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