Landgericht Dortmund, 2013-09-13, 2 O 213/11

2 O 213/11Kantonsgericht13.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 213/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-13

Aktenzeichen: 2 O 213/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0913.2O213.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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