Landgericht Dortmund, 2013-09-26, 2 S 20/13

2 S 20/13Kantonsgericht26.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 S 20/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-26

Aktenzeichen: 2 S 20/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0926.2S20.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.05.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

Es wird festgestellt, dass der Krankenversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer ###.###### für die versicherte Person E nicht wirksam durch das Schreiben der Beklagten vom 23.06.2013 abgeändert wurde.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 272,86 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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