9 T 380/13•Landgericht Dortmund, 2013-10-04, 9 T 380/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 380/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-10-04
Aktenzeichen: 9 T 380/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1004.9T380.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Schuldnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
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