Landgericht Dortmund, 2013-10-04, 9 T 380/13

9 T 380/13Kantonsgericht04.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 380/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-04

Aktenzeichen: 9 T 380/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1004.9T380.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Schuldnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.

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