Landgericht Dortmund, 2013-10-11, 3 O 207/12

3 O 207/12Kantonsgericht11.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 207/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-11

Aktenzeichen: 3 O 207/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1011.3O207.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.717,61 € (i. W.: zweiunddreißigtausendsiebenhundertundsiebzehn 61/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.579,71 € seit dem 13.11.2010, aus weiteren 20.405,29 € seit dem 28.05.2011 und aus weiteren 3.732,61 € seit dem 06.12.2011 sowie 1.307,81 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 20 % und die Beklagte 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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