2 S 14/13•Landgericht Dortmund, 2013-10-17, 2 S 14/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 S 14/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-17
Aktenzeichen: 2 S 14/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1017.2S14.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.04.2013 verkündete
Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt nach einem Streitwert von
1.117,65 € der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicher-
heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren
Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe
Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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