Landgericht Dortmund, 2013-10-17, 2 S 14/13

2 S 14/13Kantonsgericht17.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 S 14/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-17

Aktenzeichen: 2 S 14/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1017.2S14.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.04.2013 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt nach einem Streitwert von

1.117,65 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicher-

heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren

Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe

Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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