1 S 276/12•Landgericht Dortmund, 2013-10-22, 1 S 276/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 276/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-22
Aktenzeichen: 1 S 276/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1022.1S276.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.06.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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