Landgericht Dortmund, 2013-10-22, 1 S 276/12

1 S 276/12Kantonsgericht22.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 276/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-22

Aktenzeichen: 1 S 276/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1022.1S276.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.06.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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