2 O 162/13•Landgericht Dortmund, 2013-11-08, 2 O 162/13
Landgericht Dortmund, 2013-11-08, 2 O 162/13
2 O 162/13Kantonsgericht08.11.2013
Regest
§ 205 Abs. 6 VVG findet bei einer Kündigung wegen Eintritts gesetzlicher Krankenversicherungspflicht keine Anwendung
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 162/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-08
Aktenzeichen: 2 O 162/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1108.2O162.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Leitsätze
§ 205 Abs. 6 VVG findet bei einer Kündigung wegen Eintritts gesetzlicher Krankenversicherungspflicht keine Anwendung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils
vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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