Landgericht Dortmund, 2013-11-18, 21 O 273/12

21 O 273/12Kantonsgericht18.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 273/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-18

Aktenzeichen: 21 O 273/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1118.21O273.12.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit leistet.

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