Landgericht Dortmund, 2013-12-13, 3 O 259/13

3 O 259/13Kantonsgericht13.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 259/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-13

Aktenzeichen: 3 O 259/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1213.3O259.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.