Landgericht Dortmund, 2013-12-13, 3 O 305/13

3 O 305/13Kantonsgericht13.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 305/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-13

Aktenzeichen: 3 O 305/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1213.3O305.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft über sämtliche Namen und Anschriften der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter, die an der Beklagten beteiligt sind, zu erteilen und eine aktuelle Adressliste herauszugeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 16.989,75 € werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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