3 O 305/13•Landgericht Dortmund, 2013-12-13, 3 O 305/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 305/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-13
Aktenzeichen: 3 O 305/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1213.3O305.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft über sämtliche Namen und Anschriften der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter, die an der Beklagten beteiligt sind, zu erteilen und eine aktuelle Adressliste herauszugeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 16.989,75 € werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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