Landgericht Dortmund, 2013-12-18, 3 O 257/13

3 O 257/13Kantonsgericht18.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 257/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-18

Aktenzeichen: 3 O 257/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1218.3O257.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 6.000,00 € werden dem Kläger auferlegt.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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