Landgericht Dortmund, 2013-12-18, 5 O 301/13

5 O 301/13Kantonsgericht18.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 5 O 301/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-18

Aktenzeichen: 5 O 301/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1218.5O301.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Dortmund vom 08.11.2013 wird aufgehoben und der Antrag vom 06.11.2013 auf Erlass dieser Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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