2 O 315/13•Landgericht Dortmund, 2013-12-19, 2 O 315/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 315/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-19
Aktenzeichen: 2 O 315/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1219.2O315.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.966,34 € (in Worten: dreizehntausendsiebenhundertzweiundvierzig 4/100 Euro) nebst einem Säumniszuschlag in Höhe von 1 vom Hundert für jeden angefangenen Monat des Rückstandes beginnend mit dem 01.12.2009 aus einem Betrag von 524,30 € und jeden folgenden Monat aus einem Betrag von 524,30 € sowie weitere 2,50 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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