33 KLs 1/14•Landgericht Dortmund, 2014-01-09, 33 KLs 1/14
Landgericht Dortmund, 2014-01-09, 33 KLs 1/14
33 KLs 1/14Kantonsgericht09.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 33 KLs 1/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-09
Aktenzeichen: 33 KLs 1/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0109.33KLS1.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. große Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer –
Tenor
Der Angeklagte P wird wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 EUR verurteilt
Als Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer geltend 10 Tagessätze von dieser Strafe als vollstreckt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§ 15a Abs. 4, Abs. 1 InsO, § 27 StGB; Art. 6 Abs. 1 MRK
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