3 O 204/13•Landgericht Dortmund, 2014-01-17, 3 O 204/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 204/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-17
Aktenzeichen: 3 O 204/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0117.3O204.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 30.08.2013 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die die Beklagte trägt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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