Landgericht Dortmund, 2014-01-31, 6 O 270/10

6 O 270/10Kantonsgericht31.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 6 O 270/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-31

Aktenzeichen: 6 O 270/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0131.6O270.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Nichtigkeitsklage wird abgewiesen.

Das Versäumnisurteil vom 29.3.2010 des Landgerichts E – Az. 6 O ###/## – wird aufrechterhalten.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte zum Behalten des Erlöses aus der Zwangsversteigerung i.H.v. 86.100 EUR berechtigt ist.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zur Vollstreckung gestellten Betrages vorläufig vollstreckbar.

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