Landgericht Dortmund, 2014-02-12, 4 O 214/11

4 O 214/11Kantonsgericht12.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 214/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-12

Aktenzeichen: 4 O 214/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0212.4O214.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 280, 823

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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