21 O 141/12•Landgericht Dortmund, 2014-02-19, 21 O 141/12
Landgericht Dortmund, 2014-02-19, 21 O 141/12
21 O 141/12Kantonsgericht19.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 141/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-19
Aktenzeichen: 21 O 141/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0219.21O141.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.200 € (in Worten: dreitausendzweihundert Euro) nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2012 sowie 359,50 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2013 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 84 % der Kläger und zu 16 % der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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