19 O 2/14•Landgericht Dortmund, 2014-02-25, 19 O 2/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 19 O 2/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-25
Aktenzeichen: 19 O 2/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0225.19O2.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: V. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 09.01.2014 bleibt aufrechterhalten.
Der Antrag, der Verfügungsbeklagten eine Aufbrauchsfrist bis zum 16.05.2014 einzuräumen, wird zurückgewiesen.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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