Landgericht Dortmund, 2014-03-13, 18 O 65/13

18 O 65/13Kantonsgericht13.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 65/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-13

Aktenzeichen: 18 O 65/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0313.18O65.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich der Kosten des Streithelfers der Beklagten – werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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