Landgericht Dortmund, 2014-04-16, 3 O 566/13

3 O 566/13Kantonsgericht16.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 566/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-16

Aktenzeichen: 3 O 566/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0416.3O566.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert in Höhe von 10.492,84 € trägt die Klägerin.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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