2 O 388/13•Landgericht Dortmund, 2014-05-14, 2 O 388/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 388/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-14
Aktenzeichen: 2 O 388/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0514.2O388.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 28 VVG
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die Kosten für die aufgrund des am 08.02.2013 festgestellten Versicherungsfalls erforderliche Motorinstandsetzung seines Fahrzeuges BMW 318 i mit der Fahrzeug-Ident-Nr. ###### nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen der Beklagten im Tarif „U“ zu ersetzen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 583,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. August 2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger ¼ und die Beklagte ¾ nach einem Streitwert von 5.005,15 €.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.