19 O 25/14•Landgericht Dortmund, 2014-05-20, 19 O 25/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 19 O 25/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-20
Aktenzeichen: 19 O 25/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0520.19O25.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: V. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.905,46 € (i. W. achttausendneunhundertfünf 46/100 Euro) vom 19.12.2013 bis zum 27.02.2014 sowie aus weiteren 6.915,80 € (i. W. sechstausendneunhundertfünfzehn 80/100 Euro) seit dem 19.12.2013 bis zum 27.02.2014 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 865,00 € (i. W. achthundertfünfundsechzig Euro) zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 29 % und die Beklagte 71 % der Kosten.
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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