Landgericht Dortmund, 2014-06-13, 3 O 306/13

3 O 306/13Kantonsgericht13.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 306/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-13

Aktenzeichen: 3 O 306/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0613.3O306.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 26.780,00 €.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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