Landgericht Dortmund, 2014-07-04, 3 O 344/13

3 O 344/13Kantonsgericht04.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 344/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-04

Aktenzeichen: 3 O 344/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0704.3O344.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.686,52 € (i.W.: neunzehntausendsechshundertsechsundachtzig 52/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2013 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung ihrer Rechte an der Beteiligung an der E. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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