11 T 34/14•Landgericht Dortmund, 2014-07-07, 11 T 34/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 11 T 34/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-07
Aktenzeichen: 11 T 34/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0707.11T34.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Streitwertfestsetzung aus dem Beschluss vom 23.05.2014 wird aufgehoben.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf Antrag des Klägervertreters aus dem Schriftsatz vom 10.06.2014 gem. § 33 I RVG festgesetzt auf 1.500 €
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