3 O 218/13•Landgericht Dortmund, 2014-07-11, 3 O 218/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 218/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-11
Aktenzeichen: 3 O 218/13
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0711.3O218.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen der Kläger zu 1) 96 % und die Klägerin zu 2) 4 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) tragen der Kläger zu 1) 91 % und die Klägerin zu 2) 9 %. Der Kläger zu 1) trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3).
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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