Landgericht Dortmund, 2014-07-17, 2 O 31/14

2 O 31/14Kantonsgericht17.07.2014

Regest

Der Kontrahierungszwang des Krankenversicherers zum Abschluss einer Krankenversicherung im Basistarif, schließt bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten das Rücktrittsrecht nicht aus

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 31/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-17

Aktenzeichen: 2 O 31/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0717.2O31.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

Der Kontrahierungszwang des Krankenversicherers zum Abschluss einer Krankenversicherung im Basistarif, schließt bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten das Rücktrittsrecht nicht aus

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von bis zu 19.000 € der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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