2 O 49/14•Landgericht Dortmund, 2014-07-31, 2 O 49/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 49/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-31
Aktenzeichen: 2 O 49/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0731.2O49.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 68.599,30 € der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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