Landgericht Dortmund, 2014-08-26, 25 O 104/14

25 O 104/14Kantonsgericht26.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 25 O 104/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-26

Aktenzeichen: 25 O 104/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0826.25O104.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an ihren jeweiligen Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für den Vertrieb von Brillengläsern mit der Aussage zu werben:

Ein Glas geschenkt!

Das S-Gratis-Glas zu jeder Brille!

insbesondere wenn das erfolgt wie in Anlage B1 wiedergegeben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.