Landgericht Dortmund, 2014-08-29, 3 O 550/13

3 O 550/13Kantonsgericht29.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 550/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-29

Aktenzeichen: 3 O 550/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0829.3O550.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 105.000,00 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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