Landgericht Dortmund, 2014-09-02, 1 S 369/13

1 S 369/13Kantonsgericht02.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 369/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-02

Aktenzeichen: 1 S 369/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0902.1S369.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bottrop vom 31.10.2013, unter dem Aktenzeichen 20 C 28/13, teilweise abgeändert:

Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 26.04.2013 zu dem TOP 6 (Wahl des Verwalters) wird für nichtig erklärt.

Es wird festgestellt, dass der durch den Beirat geschlossene Verwaltervertrag unwirksam ist.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits 1. und 2. Instanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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